Der Parkpank-Prozess ging trotz Corona am 31.03 weiter.
Im durch Trennscheiben geteilten Saal waren auf Gerichtsseite 22(!) Personen, auf Zuschauer*innen-Seite waren wegen Ansteckungsgefahr nur 6 zugelassen, unabhängig v.d. Raumgröße=Willkürmaßnahme.
Eine Haftverschonung lehnte das Gericht ab: Ansteckungsgefahr in Haft sei nicht erhöht, fehlendes Besuchsrecht kein Problem, da überall ein Kontaktverbot bestehe.
Umfangreicher Befangenheitsantrag: Die Rechte der Beschuldigten sind stark beschnitten, sie haben die Wahl auf Verteidigung zu verzichten oder auf Infektionsschutz .
1 Pflichtverteidigerin reist an, in Jena muss sie nach Aufenthalt in HH in Quarantäne.