Parkbank-Prozess

Der Parkpank-Prozess ging trotz Corona am 31.03 weiter.

Im durch Trennscheiben geteilten Saal waren auf Gerichtsseite  22(!) Personen, auf Zuschauer*innen-Seite waren wegen Ansteckungsgefahr nur 6 zugelassen, unabhängig v.d. Raumgröße=Willkürmaßnahme.

Eine Haftverschonung lehnte das Gericht ab: Ansteckungsgefahr in Haft sei nicht erhöht, fehlendes Besuchsrecht kein Problem, da überall ein Kontaktverbot bestehe.

Umfangreicher Befangenheitsantrag: Die Rechte der Beschuldigten sind stark beschnitten, sie haben die Wahl auf Verteidigung zu verzichten oder auf Infektionsschutz .

1 Pflichtverteidigerin reist an, in Jena muss sie nach Aufenthalt in HH in Quarantäne.

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